Neulich auf Facebook:
Ein sogenannter Tierschützer postet das Foto einer Hündin mit dem dramatischen Aufruf „Dringend!!! Zuhause gesucht, sonst muss sie ins Tierheim!“
Der hübsche Hund ist eindeutig ein Staffordshire-Mischling, also ein Listenhund. In der Beschreibung „Ihre Familie will sie loswerden. Wenn sich nicht schnellstens ein Zuhause findet kommt sie in’s Heim. Sie liebt Menschen und schmust gerne.“ findet sich jedoch kein Hinweis darauf.
Der Aufruf ist erst zwei Stunden online aber es haben sich schon zig Menschen mit Kommentaren gemeldet. „Ich liebe Hunde. Habe schon lange versucht, einen zu bekommen. Ich würde sie sofort nehmen. Wo kann ich sie abholen?“ schreibt eine besonders eifrige Interessentin.
Ich sehe mich gezwungen, mal auf die Auflagen für Listenhunde hinzuweisen und schreibe ebenfalls einen Kommentar: Es ist verboten, Hunde die auf den Rasselisten stehen nach Deutschland einzuführen. Das gilt für ganz Deutschland! Wenn der Hund schon in Deutschland ist (oftmals illegal hierher gebracht) kann er zwar in eins der drei Bundesländer die keine Rasselisten haben vermittelt werden, die zukünftigen Halter müssen jedoch ein Führungszeugnis vorlegen und einen umfangreichen Sachkundetest absolvieren.
In allen anderen Bundesländern ist die Vermittlung von Privat verboten! Listenhunde dürfen hier ausschließlich von anerkannten Tierschutzvereinen und nur nach Vorlage von Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Hundehaftpflichtversicherung und schriftlicher Genehmigung durch das Ordnungsamt vermittelt werden.
Dem sogenannten Tierschützer und seinen Freunden ist das egal. Er will ein neues Zuhause für das Hundemädchen. Dass dieses Zuhause wahrscheinlich nur von kurzer Dauer sein wird, bevor das Ordnungsamt auf den Listenhund aufmerksam wird und ihn seinen neuen Besitzern wegnimmt, kümmert ihn nicht. Der Hund hat dann zum (mindestens) zweiten Mal sein Zuhause verloren und kommt nun doch ins Tierheim. Keine Chance für die Besitzer, ihn zurück zu bekommen.
Würde man ihn jetzt direkt in ein Tierheim geben, könnten verantwortungsvolle Menschen, die die Auflagen erfüllen, ihn dort herausholen und man hätte ihm den Schock durch einen weiteren Verlust seines Zuhauses erspart. Aber so weit denken diese vermeintlichen Tierschützer nicht.
Der sogenannte Tierschützer macht keine Angaben darüber, weshalb die Hündin ihr Zuhause verloren hat. Das wievielte Zuhause ist es überhaupt für sie? Ist sie gesund? Hat sie vielleicht nach einem Kind geschnappt? Oder nach einem anderen Hund? Hat der bisherige Besitzer versucht, sie scharf zu machen und will sie jetzt loswerden, weil das nicht geklappt hat? Haben unfähige Hundehalter und ein mehrfacher Wechsel sie seelisch schon so mitgenommen, dass sie jetzt nur für Menschen geeignet ist, die sich sehr gut auskennen? Alles das gibt der sogenannte Tierschützer nicht preis. Und die mitleidigen Interessenten kümmert es auch nicht. Aber wenn dann ein Nachbar beim Ordnungsamt anruft, weil ein Listenhund im Haus ist, und dieser dann eingezogen wird, ist das Geheule groß. Statt einfach mal von vornherein so zu handeln, dass man das Tier diesem Risiko gar nicht erst aussetzt.
Ich bin ein vehementer Gegner der Rasselisten! Mehrere Länder haben inzwischen erkannt, dass Hunde nicht aggressiv auf die Welt kommen, ganz gleich welcher Rasse sie angehören. Aggressivität ist nicht angeboren (wie z.B. Jagdtrieb) sondern entsteht durch falsche Haltung, falsche Umgebung, falsche Erziehung. Jeder Hund – egal welcher Rasse – kann aggressiv werden. Ein Sachkundenachweis in Theorie und Praxis würde viel, viel mehr nützen.
Aber so lange es noch Rasselisten gibt, so lange sollte man sich auch an die damit verbundenen Gesetze halten. Nicht, um sich selbst vor Strafen zu schützen, sondern um dem illegal angeschafften Hund das Trauma zu ersparen, von einem Moment auf den anderen Familie und Zuhause zu verlieren. DAS wäre Tierliebe – nicht nur mit Herz sondern auch mit Verstand.
von Winnie Bürger

