Frühlingszeit – Tierkinderzeit

Der Frühling ist da und damit auch die Zeit, in der die Tierwelt für Nachwuchs sorgt. Wärmere Temperaturen, frisches Grünfutter und Insekten erleichtern das Aufziehen der Jungtiere.

Wir Menschen freuen uns immer, wenn wir Rehkitze sehen, kleine Feldhasen, vielleicht sogar Fuchswelpen. Wir freuen uns, wenn die Vögel, die wir im Winter möglicherweise gefüttert haben, jetzt mit vollen Schnäbeln Nistmaterial transportieren und eifrig hin und her fliegen um ein kuscheliges Nest für die Eier und Küken zu bauen.

Aber trotz aller Begeisterung für den tierischen Nachwuchs stören und gefährden wir oftmals deren Aufwachsen. Meistens aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit, selten aber auch aus Ignoranz und Überheblichkeit.

Deshalb hier ein paar Hinweise:

Feldhasen bauen keine Höhlen, sondern leben in Mulden. Bei Gefahr ducken sie sich flach auf den Boden und springen erst im letzten Moment auf, um zu flüchten.

Auch Rehkitze bleiben regungslos auf den Boden gedrückt liegen und sind besonders im hohen Gras dadurch nicht mehr zu sehen. Ältere Rehe versuchen der Gefahr zu entfliehen.

Wildschweine dagegen gehen zum Angriff über, wenn sie sich oder ihren Nachwuchs bedroht sehen.

Was die Wildtiere angeht bitten wir darum, dass in dieser Zeit (bis etwa zum 15.Juli) Hunde an der Leine geführt werden, insbesondere dann, wenn sie jagdtriebig sind und dann jedes Rückrufkommando ignorieren. Natürlich möchte man seinen Hund lieber frei laufen lassen, aber glauben Sie mir, wenn Sie einmal Zeuge davon waren wie ein Hund einem jungen Reh hinterher gesetzt ist und Sie es dann schwer verletzt auffinden, würden Sie sich wünschen, Ihrem Hund wenigstens eine Schleppleine angelegt zu haben.

Genau so wenig wollen Sie vermutlich Ihren Hund in eine Begegnung mit einer aufgebrachten Wildschweinmutter verwickelt sehen.

Gehen Sie also bitte nicht davon aus, rechtzeitig einschreiten zu können. Ihr Hund riecht die Wildtiere lange bevor Sie sie wahrnehmen – und wird im Zweifelsfall lossprinten und die Ohren „auf Durchzug stellen“.

Was die Vögel angeht, so legt sogar das Bundesnaturschutzgesetz fest, dass vom 01.März bis 30.September keine Hecken und Gehölze geschnitten oder entfernt werden dürfen. Lediglich das Abschneiden einzelner Äste ist erlaubt, wenn man sich vorher versichert hat, dass sich kein Nest in der Hecke befindet. Wer das dennoch macht (und das gilt auch für Gartenbaubetriebe) muss mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn z.B. der Nachbar das Ordnungsamt informiert.

Als Tierfreund, der Sie sicherlich sind, wenn Sie hier auf unserer Webseite „unterwegs“ sind, werden Sie zweifellos Rücksicht auf die Tiere nehmen und nichts tun, das ihren Nachwuchs gefährden, verletzen oder gar töten kann. Aber vielleicht nehmen Sie diesen Artikel zum Anlass, andere Menschen – sei es nun mit Hunden, Freigängerkatzen oder Heckenscheren – anzusprechen und um Rücksicht zu bitten.

Die Tiere, die ungestört ihre Jungen aufziehen können, werden es Ihnen danken!

von Winnie Bürger

Winnie Bürger
Mitglied des Vorstands