Sehr geehrte Frau Ministerin Heinen-Esser, sehr geehrter Herr Minister Laumann,
der nächste Schweinestau steht vor der Tür!
Als einziges Bundesland sieht NRW mit § 11 CoronaTestQuarantäne-VO vor, dass in Betrieben der Fleischwirtschaft auch bereits geboosterte, geimpfte und genesene Personen, die in der Produktion tätig sind, zweimal wöchentlich getestet werden müssen. Positive und Kontaktpersonen haben eine 10tägige Quarantäne einzuhalten.
Bei vielen Schlachtbetrieben brechen dadurch so viele Arbeiter in der Verarbeitung weg, dass nur noch etwa die Hälfte der Schlachtungen erfolgen kann. Und da es um ganz spezielle Arbeitsgebiete geht, kann man das ausgefallene Personal auch nicht einfach mal auf die Schnelle ersetzen.
Nun ist die Tatsache, dass weniger geschlachtet und dadurch eventuell die Versorgung hierzulande nicht mehr gesichert ist, nicht das primäre Problem für uns. Das primäre Problem ist der Tierschutz!
Die Landwirte haben ja ihre Schweine schon seit Wochen in der Mast stehen und können sie nun nicht aus den Ställen herausholen. Im Gegenteil: auch die bereits besamten Sauen setzen weitere Ferkel in die Welt, die von Tag zu Tag mehr heranwachsen. Die Schlachtzeitpunkte verschieben sich nach hinten, die Tiere bleiben im Stall und werden größer als geplant, brauchen daher mehr Platz, den der Landwirt meist aber nicht anbieten kann. Die Folge ist erheblicher Stress bei den eingepferchten Tieren, durch den es zu Kämpfen und Verletzungen kommt.
Im Sinne des Tierschutzes ist es daher dringend notwendig, diese erschwerte Regelung für die Fleischwirtschaft den Regelungen anderer Branchen anzugleichen. Wir sehen absolut keinen Grund, weshalb dies nicht vertretbar sein soll.
Wir wären Ihnen im Namen der Tiere sehr dankbar, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass die aktuell für alle anderen Branchen geltende Regelung auch bei den Schlachtbetrieben Gültigkeit bekommt.
Mit freundlichen Grüßen
