Tierschutz und die Vorschläge der Borchert-Kommission

Haben Sie schon einmal etwas von der Borchert-Kommission gehört? In Politik und Landwirtschaft gerade ein großes Thema, das vor allem auch die Verbraucher betrifft. Dennoch gibt es in den Medien kaum bis keine Informationen darüber.

Dabei finden die Borchert-Pläne durchweg große Zustimmung, nicht nur bei Landwirtschafts­verbänden sondern auch bei den Politikern fast aller Parteien, bei NGOs und Agrarwissenschaftlern. Denn das, was sich als Fazit aus der Untersuchung ergibt ist hervorragend durchdacht, relativ einfach umzusetzen und berücksichtigt alle erforderlichen Facetten und Belange.

Die Verbraucher wollen mehr Tierschutz. Manche steigen dafür um auf vegetarische oder vegane Ernährung, manche schränken den Fleischkonsum merklich ein, aber die Mehrheit will zwar Tierwohl, ist jedoch nicht bereit, dafür auf etwas zu verzichten. Statt also selbst aktiv zu werden, erwartet man, dass die Landwirte „ganz einfach mehr Tierwohl umsetzen“ und die Politik sie bestraft, wenn sie es nicht tun.

Dabei ist dem durchschnittlichen Verbraucher überhaupt nicht bewusst, dass die meisten Landwirte ja gerne bereit wären höhere Tierwohlstandards einzuhalten, es ihnen dafür aber an Planungssicherheit und – ganz profan – auch an Geld fehlt.

All das und viele weitere Probleme berücksichtigt der Vorschlag der Borchert-Kommission: eine Abgabe auf tierische Produkte, die dann dazu genutzt wird, die Landwirte beim Um-/Neubau tierwohlgerechter Ställe und Haltungsformen zu unterstützen. Konkret könnte das so aussehen:

Für tierische Produkte zahlt der Verbraucher einen geringen Aufpreis. Beispielsweise 40 Cent mehr für ein Kilogramm Fleisch/Fleischprodukte (also 4 Cent pro 100 g), 2 Cent pro Kilogramm Milch (0,2 Cent pro 100 g),  15 Cent pro Kilogramm Milchprodukte wie Käse oder Butter (1,5 Cent pro 100 g) und 2 Cent pro Kilogramm Eier (0,2 Cent für ein durchschnittlich großes Ei bzw. 1,2 Cent für ein Sechserpack). Im Jahr wäre das eine durchschnittliche Mehrbelastung von lediglich 45 €uro, also weniger als eine Tankfüllung oder eine Stange Zigaretten.

Wichtig:

Der Aufpreis bezieht sich auch auf Waren aus dem Ausland, denn nur so kann verhindert werden, dass billige Produkte aus Ländern ohne nennenswerten Tierschutzstandard kommen und die Bemühungen unserer Landwirte untergraben. Stattdessen bleibt die deutsche Landwirtschaft wettbewerbsfähig.

Im Gegensatz zu einer generell erhöhten Mehrwertsteuer kann diese Tierwohlabgabe zweckgebunden eingesetzt werden, d.h. ihr Erlös kann (und soll) direkt für die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen an die Landwirte fließen.

Und sie ist fair. Wer keine tierischen Produkte isst, muss auch nicht dafür bezahlen. Nicht-tierische Produkte wie vegane Milch, vegane Wurst etc. sind ja ohnehin schon deutlich teurer und benachteiligen all jene, die bereits für den Tierschutz auf vieles verzichten.

Auch an finanziell extrem schlecht gestellte Verbraucher hat die Borchert-Kommission gedacht: hier soll die Sozialpolitik eingreifen, beispielsweise durch Erhöhung der Hartz-IV-Sätze o.ä..

„Am Ende stünde eine Art „implizierter Gesellschaftsvertrag“: Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter stellen eine gesellschaftlich gewünschte Leistung bereit, ein hohes Tierwohlniveau, und erhalten als Gegenleistung der Gesellschaft sowohl eine finanzielle Honorierung wie auch eine verbesserte Akzeptanz“ fasst die Kommission zusammen.

Für uns Tierschützer wäre es natürlich schön, wenn die geplanten Tierwohlmaßnahmen der Nutztierhaltungsstrategie sehr viel schneller umgesetzt werden würden. Damit ist jedoch nicht zu rechnen. Mit den Borchert-Plänen gäbe es aber deutlich mehr Anreiz und Sicherheit für die Landwirte, Tierwohl umzusetzen, und die Verbraucher könnten ohne nennenswerte Mehrbelastung ihre Absicht für  bessere Haltungsbedingungen der Tiere zu sorgen, wahr machen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich Frau Klöckner und der Bundesrat mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission objektiv beschäftigen und dann so entscheiden, wie es der gesunde Menschenverstand vorgibt. Auch – oder sogar erst recht? – in einem Wahljahr 2020.

von Winnie Bürger

Winnie Bürger
Mitglied des Vorstands