Weg mit Axt und Heckenschere

Ab dem 01.März ist es gemäß Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden. Auch das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der freien Landschaft ist verboten und wird mit hohen Ordnungsstrafen geahndet. Das Verbot gilt nicht nur für private Gärtner sondern auch für Gartenbaubetriebe. Lediglich ein vorsichtiger Formschnitt ist erlaubt. Erst nach dem 30.September darf wieder nach Gärtnerherzenslust geschnitten, gesägt und gefällt werden.

Grund für dieses Verbot ist das Nistverhalten unserer Garten- bzw. Wildvögel. Sie bauen jetzt Nester und dürfen daher beim Brüten und Aufziehen der Küken nicht gestört werden. Und natürlich sollen die Küken selbst auch davor geschützt werden, durch Beschnitt oder Fällen ihres „Zuhauses“ den Tod zu finden.

Die Vögelchen werden es Ihnen mit Zwitschern und Tirilieren danken!