Schweinehalter-Fachausschuss in Bonn am 03.12.2019

Bericht über unseren Besuch beim Schweinehalter-Fachausschuss „Veredelung“ beim Rheinischen Landwirtschaftsverband in Bonn am 03.12.2019

Dieses nachfolgende Faktenblatt haben wir an die Landwirte des Fachausschusses verteilt, nachdem wir dort unser Projekt vorgestellt haben.

Es erfolgte eine rege Diskussion über Nutztierhaltung aus Tierschutzsicht und aus Sicht der Landwirte. Wieder wurde deutlich, dass die Landwirte gerne mehr Tierwohl umsetzen würden, es aber an politischen Vorgaben fehlt, auf die sie sich auch dauerhaft verlassen können.

Weiter stellte  Frau Mörixmann ihr Aktivstallkonzept vor, was bei den Landwirten auf großes Interesse stieß. Wir werden diejenigen, die über einen Umbau ihrer Ställe hin zum tiergerechten Aktivstall nachdenken, unterstützen.

Von Schlachthof Tummel und dem ERM Wettringen gab es Berichte über die Qualität des Fleisches geimpfter Eber. Erfreulicherweise stellen sich die ursprünglichen Bedenken der Fleischverwerter als völlig unnötig heraus: das Fleisch geimpfter Eber ist hervorragend in Qualität und Geschmack.

In weiteren Vorträgen von Initiative Tierwohl und Landwirtschaftskammer wurde wieder einmal deutlich, dass Tierwohl in der Nutztierhaltung nicht mit Billigpreisen zu erreichen ist. Wenn wir Fleisch aus Deutschland – das heißt: mit unseren Tierschutzkriterien, unseren Qualitätsanforderungen und von unseren Landwirten – haben wollen, müssen wir einfach bereit sein, ein wenig mehr zu zahlen.

Achten Sie beim Einkauf bitte auf die Label von ITW, dem Deutschen Tierschutzbund (Tierwohl Premiumstufe) oder dem 4stufigen Label des Einzelhandels (ab Stufe 2). Die Bezeichnung „Bio“ oder „Öko“ alleine ist keine Garantie für eine tiergerechte Haltung!

Schweine – Fakten

Das Schwein

  • Lebenserwartung 10-15 Jahre
  • Geschlachtet werden rd. 60 Millionen Schweine pro Jahr im Alter von 6-8 Monaten
  • Hohe Intelligenz und Lernfähigkeit (vergleichbar mit Hunden und einigen Primaten)
  • Erlernen Abläufe und können daher selbst Handlungen vornehmen (Buzzer einschalten u.ä.)
  • Gutes Gedächtnis (erinnern noch nach Jahren das Gelernte)
  • Räumliche Vorstellung (Spiegeltest)
  • Ich-Bewusstsein
  • Kommunizieren mit verschiedenen Lauten
  • Werkzeuge benutzen
  • Ferkel lernen von erwachsenen Tieren
  • Hervorragender Geruchssinn, empfindliche Nase
  • Gruppentier; komplexe soziale Einheiten
  • Spieltrieb
  • Kompetitives Verhalten („austricksen“)
  • Fähigkeit zu Mitgefühl; gegenseitige Unterstützung
  • Sauberkeit; Trennen von Funktionsbereichen
  • Kann nicht schwitzen (Abkühlung durch Suhle etc.)
  • Empfindet Schmerz, Angst, Trauer

Natürliches Verhalten / angeborene Bedürfnisse

  • Schnüffeln und Wühlen
  • Kauen (mehrere kleinere, abwechslungsreiche Mahlzeiten am Tag)
  • Suhlen (Abkühlen, Hautpflege)
  • Sich kratzen (Hautpflege)
  • Spielen, toben
  • Erkunden, Neugier befriedigen
  • Sozial- und Körperkontakt (mit Artgenossen in der Gruppe, mit eigenen Ferkeln)
  • Bewegung, Rennen und Toben
  • Zwei Aktivphasen (vor- und nachmittags je ca. 3 Std.), Rest Ruhephasen
  • Ruhephasen im Liegen, entspannte Seitenlage mit ausgestreckten Gliedmaßen
  • Saubere, trockene, formbare Liegefläche
  • Trennen von Funktionsbereichen (Fress-, Liege- und Kotbereich)
  • Rangordnung klären (bereits „Zitzenordnung“ neugeborener Ferkel)
  • Nestbau (vor und während Geburt; zum gemeinsamen Liegen mit Artgenossen)
  • Futtersuche und Erkundungsverhalten machen 70-80 % der Aktivphasen aus
  • Freies Abferkeln (nach zwei, drei Ferkeln dreht sich die Sau auf die andere Seite;

Geburtsvorgang bei freiem Abferkeln rd. 170 Minuten, im Kastenstand rd. 240 Minuten)

  1. Ferkelerzeugung

A.1     Kastenstand

In Deutschland dürfen Sauen nur in der Zeit eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin bis vier Wochen nach der folgenden Bedeckung, welche meist als Künstliche Besamung erfolgt, in Kastenständen gehalten werden. In Abferkelbuchten sind Schutzgitter für die Ferkel sowie ein ausreichender Platz hinter der Muttersau vorgeschrieben, was sich nur durch Kastenstände realisieren lässt.

Besamung                          28 Tage

vor Abferkeln                     7 Tage

nach Abferkeln                 28 Tage

Rausche                               7 Tage

Summe                               70 Tage   x 2,5 Zyklus =  175 Tage/Jahr = 25 Wochen (ca. ½ Jahr)

Argumentation für Kastenstand

  • Besamung schlägt besser an
  • Gefahr Fehlgeburt verringert
  • Rangkämpfe unterbleiben
  • Aufreiten während Rausche nicht möglich
  • Ferkel können ohne Kastenstand erdrückt werden
  • Haltung von mehr Tieren pro Stall möglich
  • Personaleinsatz und Arbeitsaufwand deutlich geringer
  • Arbeitssicherheit (insbesondere nach Geburt) besser gewährleistet

IST-Zustand

  • Leiden durch physiologische Bewegungsunfähigkeit
  • erhöhter Krankenstand bei den Sauen allgemein
  • Dekubitus u.a. Hauterkrankungen
  • Lungen-/Gelenk-/Herz-/Kreislauf-Probleme
  • Leiden durch Verhinderung natürlicher Bedürfnisse (wie Wühlen, Schnüffeln, Kauen, Erkunden, Spielen, Körperkontakt zu Artgenossen, Hautpflege, Trennung von Fress-, Schlaf- und Kotbereich)
  • Verhaltensstörungen
  • kein natürliches Geburtsverhalten möglich (Nestbau, regelmäßiges Drehen um Geburtshorn zu entlasten => Geburt 238 min., in freier Abferkelbucht 170 min., eigener Ferkelkontakt)

Alternativen / Vorschläge

  • nach Besamung und bei Bedarf während Rausche: 3 Tage Kastenstand (DK, GB, N, S)
  • in Ausnahmefällen (Tierarztbehandlung o.ä.): so kurz wie möglich in Kastenstand
  • Einrichten einer freien Abferkelbuch von mind. 7 m² und mit Sicherheitszone für Ferkel

A.2     Kastration

Betäubungslose Ferkelkastration ab 01.01.2021 verboten.

Argumentation gegen Improvac

  • Kosten
  • Vermarktung schwierig
  • Spritzenabszesse möglich
  • Arbeitsschutz insbesondere bei 2.Impfung
  • Zeitaufwand

IST-Zustand

  • Betäubungslose Kastration = ohne zusätzliche Kosten, minimaler Zeitaufwand, keine Schmerzlinderung
  • Kastration mit Isofluran = hohe Investition, toxisch für Anwender u.a., hoher Zeitaufwand, großer Stress für Ferkel durch Hochnehmen, Schmerzmittelinjektion, Einspannen in Narkosegerät
  • Kastration mit Ketamin/Azaperon = Zusatzkosten, hoher Zeitaufwand, sehr großer Stress für Ferkel durch mehrfaches Hochnehmen, extreme Nachschlafzeit mit Auswirkung auf Ferkel und Sau
  • Improvac = keine chirurgische Kastration, kein Schmerzmittel nötig, Spritzenabszess möglich, Impfung durch Landwirte oder Impftruppe Zoetis, Zeitplan ist einzuhalten, Impfversager müssen nachgeimpft werden, Zusatzkosten, teils schlechtere Bezahlung durch Schlachtbetriebe

Alternativen / Vorschläge

  • Ebermast mit oder ohne Improvac-Impfung als bevorzugtes Verfahren etablieren
  • Chirurgische Kastration nur als Ausnahme-/Ausweichmöglichkeit und kombiniert mit Schmerzmittel

A.3     Kupieren

Das Kupieren der Schwänze darf nicht routinemäßig erfolgen (Verbot) sondern lediglich dann, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere notwendig ist. Erlaubt bis zum 4.Lebenstag ohne Betäubung.

Argumentation für Kupieren

  • Erhöhte Infektionsgefahr durch Verletzungen bei Schwanzbeißen
  • Schmerzen / Leiden

IST-Stand

Trotz Verbot nach wie vor routinemäßiges, betäubungsloses Kupieren außer bei alternativen Haltungsformen.

Alternativen / Vorschläge

  • Zuchtlinien entsprechend wählen (genetisch bedingtes Schwanzbeißen)
  • Haltungsbedingungen (Beschäftigung, Auslauf, Ausleben natürlicher Bedürfnisse) verbessern

A.4     Abschleifen der Eckzähne

Das Abschleifen der Eckzähne ist bis zum 4.Lebenstag ohne Betäubung erlaubt. Aber nur, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist (§6 Abs 1). Und das ist es nur, wenn z.B. Verletzungen am Gesäuge oder bei Wurfgeschwistern entstanden sind

Argumentation für Abschleifen

  • Erhöhte Infektionsgefahr durch Verletzungen am Gesäuge
  • Erhöhte Infektionsgefahr durch Verletzung anderer Ferkel
  • Schmerzen / Leiden der verletzten Tiere

IST-Stand

Ohne nachgewiesene Erforderlichkeit nach wie vor betäubungsloses Abschleifen der Eckzähne in manchen Ställen.

Alternativen / Vorschläge

Rückkehr zu kleineren Würfen vermindert Kampf um Zitzenordnung und übermäßige Gier beim Trinken.

  1. Aufzucht / Mast

Zuchtläufer und Mastschweine sind in der Gruppe (i.d.R. gemischt) zu halten. Dies setzt die erfolgte Kastration der Eber voraus, bzw. müssen die Eber kastriert werden, bevor die Sauen geschlechtsreif sind.

Die Gruppen bestehen aus gleich alten Tieren (ca. 3 Monate, 30 kg), die gleichzeitig eingestallt werden. Rangkämpfe bleiben dabei nicht aus.

B.1      Kastrationsverfahren Impfung

Erste Impfung mit ca. 30 kg (Alter 3 Monate), zweite mit etwa 5 Monaten und ca. 90 kg, (maximal 10 Wochen vor der Schlachtung, sonst dritte Impfung notwendig). Erst bei 2.Impfung ist Eberverhalten völlig unterbunden.

B.2      Stall / Unterbringung

  • Gruppenhaltung i.d.R. 12 bis 20 Tiere pro Bucht, teils auch bis 350 Tiere
  • Meist kein Auslauf
  • Meist Vollspaltenboden ohne Einstreu
  • Gesetzlich definierte Vorgaben für Beschäftigungsmaterial, Fenstergröße, Belüftung etc.
  • Gesetzlich definierte Vorgaben für Platzangebot: bei 50 – 110 kg mind. 0,75 m², darüber 1 m²
  • Brei, Mehl oder Pellets statt Raufutter

IST-Zustand

  • Leiden durch physiologische Bewegungsunfähigkeit
  • Stress durch hohe Besatzdichte
  • erhöhter Krankenstand bei den Sauen allgemein
  • Schleimbeutelentzündungen/Gelenk-/Herz-/Kreislauf-Probleme/Dekubitus/Magengeschwüre

Ödemkrankheit/Muskelschwund/Quetschungen u.a. Verletzungen durch zu große Spaltenbreiten

  • Chronischer Husten bis hin zu Lungenentzündung durch Ammonniak-Gehalt in der Atemluft
  • Leiden durch
  • Verhinderung natürlicher Bedürfnisse (wie Wühlen, Schnüffeln, Kauen, Erkunden, Hautpflege, Trennung von Fress-, Schlaf- und Kotbereich)
  • g. Auswirkungen auf die Gesundheit
  • Verhaltensstörungen bis hin zu Kannibalismus

Alternativen / Vorschläge

  • Konzept „Aktivstall“:
  • hoher Anteil Stroh und verschiedene Matten, geringer Anteil Spaltenböden
  • dadurch Trennung Fress-, Schlaf- und Kotbereich möglich
  • jederzeit Zugang zu Außenklima (Terrassen), Duschen mit Buzzer, Bürsten, Spielzeug, Ruheraum
  • dadurch kann das Tier frei wählen, wo es sein und was es tun will
  • Verhaltensstörungen und die meisten Erkrankungen können vermieden werden
  1. Transport

Für Strecken über 65 km Zulassung notwendig. Alle mit Transport (inkl. Ein-/Ausladen) betrauten Personen müssen bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen und Erlaubnis vorlegen. Es gilt die EU-Verordnung. „Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden können.“

C.1      Transporter Ausstattung

  • Temperaturregelungssysteme (mechanische Belüftungseinrichtung, Temperaturschreiber, Warnsystem für Fahrer), Luftzirkulation
  • Ständiger Zugang aller Tiere zu einer Tränkvorrichtung die jederzeit neu befüllt werden kann
  • Ausreichend Bodenfläche und Standhöhe um natürliche Bewegungsfreiheit zuzulassen; mindestens liegen und aufrecht stehen können (0,42 – 0,52 m²)
  • So konstruiert, dass Sicherheit gewährleistet ist und Verletzungen und Leiden erspart werden

C.2     Transportdauer

  • „Aus Tierschutzgründen sollen lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden.“
  • Schweine max. 24 Std. bei ständigem Zugang zu Frischwasser, dann abgeladen 24 Std. Ruhepause mit Versorgung.
  • Ferkel (bis zum Alter von 3 Wochen, ab 10 kg) nach 9 Std. Ruhepause von 1 Std. inkl. Versorgung, dann weitere 9 Std. möglich.
  • Bei baldigem Erreichen Bestimmungsort auch 2 Std. länger ohne Pause möglich

C.3     Transportdurchführung

  • In angemessenen Zeitabständen Wasser und qualitativ entsprechendes Futter sowie Ruhezeiten
  • Wohlbefinden regelmäßig kontrollieren

IST-Zustand

  • Regelmäßige Verstöße gegen diese Vorschriften insbesondere bei Extremtemperaturen, hinsichtlich Wasserversorgung, Platzangebot
  • Bei Wartezeiten vor Schlachtbetrieben häufig Verstoß gegen diese Vorschriften
  • Transport in/durch Nicht-EU-Länder führen ebenfalls zu Verstößen, u.a. hinsichtlich Ruhezeiten
  • Kontrollen zu selten und zu wenig sorgfältig
  • Sanktionen je nach Land zu wenig abschreckend

Alternativen / Vorschläge

  • Verbot von Transporten über eine Dauer von 2 Stunden hinaus
  • Verbot von Transporten in Nicht-EU-Länder
  • Transport von Fleisch und Samen statt von lebenden Tieren
  • Striktes Tierbeförderungsverbot bei Verstößen, plus erhebliche Strafzahlungen bis hin zu Freiheitsentzug
  1. Schlachtung / Verarbeitung

Mastschweine i.d.R. mit 110 kg, d.h. etwa 6 Monate alt, in die Schlachtung. Jährlich rd. 58 Mio Tiere.

D.1 Ablauf

  • Abladen aus Transporter
  • Ruhephase (je nach Betrieb zwischen 0,5 und 24 Stunden)
  • Betäubung
  • Tötung durch Entbluten
  • Verarbeitung

D.2 Betäubung

  • mit CO2
  • vor Einsetzen der Betäubung erfolgt Hyperventilation, Atemnot, Erstickungsgefühl, Panik
  • Konzentration von mind. 84 % vorgeschrieben. Dauer bis zu 2 min. Höhere Konzentration verkürzt Dauer und lindert somit Leiden.
  • Fehlbetäubungen durch zu niedrige Konzentration, vorhergegangenen Stress bei Transport (und zu geringer Ruhezeit) oder zu kurze Verweildauer in Gaskammer
  • mit Strom (Elektrobetäubung)
  • Betäubungszange muss korrekt angesetzt werden
  • Fehlbetäubung durch falsches Platzieren der Zange (sehr schmerzhafte elektrische Durchströmung bewirkt lediglich Bewegungsunfähigkeit, nicht Betäubung)
  • Während dieser Betäubung und der anschließenden Entblutung sind die anderen unbetäubten Tiere anwesend und erleben den gesamten Vorgang mit

D.3 Tötung und Verarbeitung

  • Tötung
  • durch Entbluten vor oder nach Aufhängen an Förderkette
  • Entbluten durch Stich in die Brust
  • Verarbeitung
  • Brühanlage (entfernt Borsten durch Versengen in kochendem Wasser)
  • Zerteilung

IST-Zustand

  • Möglichst stressarmes Abladen; Einhaltung von Ruhezeiten begünstigt Fleischqualität
  • Fehlerquote bei manueller Elektro-Betäubung bis zu 12,5 % bei automatischer Betäubung etwa 3,3 %
  • Fehlbetäubte Tiere erleben das eigene Ausbluten ebenso wie Tiere die durch fehlerhaften Stich zu langsam ausbluten und daher aus Betäubung erwachen
  • Bei zu langsamer Ausblutung gelangen unbetäubte Tiere in die Brühanlage (ca. 1 %)

Alternativen / Vorschläge

  • besonders gut qualifiziertes und fest angestelltes Personal
  • häufige, regelmäßige Kontrollen am Schlachtband
  • Kontrolle der Betäubungstiefe bei allen Tieren
  • verringerte Taktung um mehr Zeit für den einzelnen Vorgang zu haben
  • CO2-Konzentration mind. 93 % oder (besser) Helium mind. 90 %
  • Video-Überwachung aller Bereiche